Kfz-Versicherung wechseln: Fristen, Ablauf und Schadenfreiheitsklasse
Du willst deine Autoversicherung wechseln? Hier erfährst du, wann du kündigen kannst, was mit deiner Schadenfreiheitsklasse passiert und wie der Wechsel ohne Versicherungslücke klappt.
Aktualisiert am
Wann kannst du deine Kfz-Versicherung kündigen?
Die meisten Kfz-Versicherungen laufen jeweils ein Jahr und verlängern sich automatisch. Ordentlich kündigen kannst du in der Regel mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres. Entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen.
Welches Versicherungsjahr für dich gilt, steht in deinem Versicherungsschein. Weicht es vom Kalenderjahr ab, verschiebt sich auch die Frist entsprechend.
Sonderkündigungsrecht: Wechsel auch außerhalb der Frist
- Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Schutzes ändert, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen (§ 40 VVG).
- Nach einem Schadenfall: Nach einem regulierten Schaden können beide Seiten den Vertrag in der Regel innerhalb eines Monats kündigen. Die genauen Regeln stehen in deinen Versicherungsbedingungen (AKB).
- Fahrzeugwechsel: Verkaufst oder meldest du das Auto ab, endet der Vertrag für dieses Fahrzeug. Für das neue Fahrzeug kannst du frei einen Versicherer wählen.
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Was passiert mit deiner Schadenfreiheitsklasse?
Deine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zeigt, wie viele Jahre du unfallfrei gefahren bist. Sie gehört zu dir als Versicherungsnehmer und wird beim Wechsel vom neuen Versicherer beim bisherigen Versicherer abgefragt. Du musst dich dafür in der Regel um nichts kümmern.
Beachte: Die Einstufung in Beitragssätze je SF-Klasse ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Dieselbe SF-Klasse kann also bei verschiedenen Anbietern zu unterschiedlichen Beiträgen führen.
Ablauf des Wechsels in fünf Schritten
- Versicherungsschein heraussuchen: Versicherungsjahr, aktuelle SF-Klasse und Selbstbeteiligung notieren.
- Tarife vergleichen: Neben dem Beitrag Deckungssummen, Selbstbeteiligung, Werkstattbindung und Zusatzleistungen prüfen.
- Neuen Vertrag abschließen: Der neue Versicherer bestätigt den Versicherungsbeginn.
- Alten Vertrag fristgerecht kündigen: Schriftlich oder in Textform, möglichst mit Eingangsbestätigung. Häufig kann das auch der neue Versicherer für dich übernehmen.
- Lückenlosen Schutz prüfen: Der neue Vertrag muss nahtlos an das Ende des alten anschließen, denn die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht.
Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jedes zugelassene Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben (Pflichtversicherungsgesetz). Sie zahlt Schäden, die du anderen zufügst. Teilkasko deckt u. a. Diebstahl, Glasbruch, Sturm und Wildunfälle, Vollkasko zusätzlich selbst verursachte Schäden am eigenen Auto. Welcher Umfang sinnvoll ist, hängt vor allem von Wert und Alter deines Fahrzeugs ab.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Kfz-Versicherung kündigen?
In der Regel einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr, ist das der 30. November.
Verliere ich beim Wechsel meine SF-Klasse?
Nein. Deine schadenfreien Jahre werden vom neuen Versicherer übernommen. Der Beitragssatz je SF-Klasse kann sich aber unterscheiden.
Kann ich nach einer Beitragserhöhung sofort wechseln?
Bei einer Beitragserhöhung ohne Änderung des Schutzumfangs kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen.
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Quellen
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung.